1. Die Schachjugend Oberpfalz (SJO) ist der Zusammenschluß aller Jugendspieler und Jugendmitarbeiter innerhalb des Schachverbandes Oberpfalz (SVO).
2. Die Schachjugend Oberpfalz vertritt die Interessen der Jugendlichen im Schachverband Oberpfalz.
Die Schachjugend Oberpfalz vertritt die Schachjugend in der Bayerischen Schachjugend (BSJ).
Die Schachjugend Oberpfalz führt insbesonders den Spielbetrieb für Jugendspieler durch.
3. Mitgliedschaft
3.1 Zur Schachjugend Oberpfalz gehören alle Jugendlichen, die die Mitgliedschaft im SVO besitzen.
3.2 Zur Schachjugend Oberpfalz gehören alle mit der Jugendarbeit beauftragten Mitarbeiter der Vereine und des Verbandes.
4. Alle Mitglieder haben das Recht, gemäß den Bestimmungen und Ordnungen des SVO und der SJO an allen Veranstaltungen der SJO teilzunehmen und ihre Wünsche und Forderungen Vertreter geltend zu machen.
5. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Satzungen und Ordnungen des SVO und der SJO anzuerkennen.
6. Führungsorgane
Die Führungsorgane der SJO sind
- die Jugendversammlung (JV)
- die Jugendleitung (JL).
7. Jugendversammlung
7.1 Die Jugendversammlung besteht aus den Vertretern der Jugendmitarbeiter der Vereine und den Mitgliedern der Jugendleitung.
7.2 Die JV tritt wenigstens einmal im Jahr zusammen nach Möglichkeit vor dem Kongreß des SVO. Die JV ist durch den Bezirksjugendleiter mindestens 3 Wochen vor dem Termin einzuberufen.
7.3 Eine außerordenliche JV kann von der JL in dringenden Fällen einberufen werden; sie muß einberufen werden, wenn die Jugendvertreter von mindestens 5 Vereinen dies verlangen.
7.4 Jede ordnungsgemäß einberufene JV ist beschlußfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder.
7.5 Die JV als höchstes Organ des SJO hat folgende Aufgaben:
- sie wählt die JL
- sie beschließt den Haushalt
- sie entscheidet über vorliegende Anträge.
7.6 Bei der JV sind stimmberechtigt:
- die Mitglieder der JL, außer bei Neu-, Ergänzungswahlen und Entlastung von Mitgliedern der JL
- jeder Mitgliedsverein im SVO mit einer Grundstimme und je 8 angefangene gemeldeten Jugendlichen einer weiteren Stimme.
7.7 Die JV faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Eine Änderung der JO bedarf einer Zweidrittel-Mehrheit.
7.8 Die Jugendversammlung kann Strafmaßnahmen für Verstöße gegen Ordnungen der SJO festlegen. Geldstrafen sind möglich.
8. Jugendleitung (JL)
8.1 Die JL setzt sich zusammen aus
- dem Bezirksjugendleiter
- dem stv. Bezirksjugendleiter
- Referenten mit bestimmten Aufgabengebieten.
8.2 Die Amtsperiode dauert 1 Jahr.
8.3 Im Lauf der Amtperiode freiwerdende Positionen der JL können bis zu nächsten JV kommisarisch durch die JL besetzt werden.
8.4 Der JL und der stv. JL vertreten die SJO im Vorstand des SVO. Sie bedürfen der Bestätigung durch den Kongreß des SVO.
8.5 Die Kassengeschäfte der SJO werden durch den Kassier des SVO geführt und entsprechend der Regelung des SVO revidiert. Er hat Sitz und Stimme in der JL.
8.6 Die Sitzungen der JL werden vom Bezirksjugendleiter nach Bedarf einberufen, sowie auf schriftliches Verlangen von 3 Mitgliedern der JL. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt.
8.7 Die Jugendleitung kann nichtstimmberechtigete Mitglieder für Aufgaben heranziehen.
9. Finanzierung
Die SJO erhält nach Vorlage eines Haushaltsvoranschlages einen jährlich zu vereinbarenden Betrag aus Mitteln des SVO, der ihren Aufgaben angemessen ist. Zusätzliche Mittel, insbesonders für Lehrgänge, Schulschach usw. k&ou ml;nnen vom BLSV, Bezirks-JR usw. beschafft werden.
10. Die SJO gibt sich eine Jugendspielordnung, zur Regelung des Jugendspielbetriebs.
11. Die Mitglieder der JL führen ihr Ressort verantwortlich und treffen in ihrem Ressort die Entscheidungen. Bei Protesten gegen Entscheidungen von Mitgleidern der JL ist folgender Instanzenweg einzuhalten:
- Fachreferent
- Jugendleitung
- Vorstandschaft des SVO
- weitere Proteste nach Regelung des SVO.
12. Die Jugendordnung tritt mit Beschluß auf der Jugendversammlung am 30.03.1996 vorbehaltlich der Genehmigung durch den Kongreß des SVO sofort in Kraft.