Spielverlegungen / Meldungen

Hinweis:
2.9.2 Spielverlegungen, die nur eine Verschiebung des Spielbeginns am festgesetzten Spieltag um bis zu einer Stunde beinhalten, dürfen unter den beteiligten Mannschaften abgesprochen werden. Der Spielleiter ist mindestens eine Woche vor dem Spieltermin zu unterrichten. Sollten sich die beteiligten Mannschaften nicht einigen können, sind nur Spielverlegungen nach § 2.9.3 oder § 2.9.4 zulässig.